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Verwaltungskosten von Hartz IV

Verwaltungskosten für die „Betreuung“ Alleinerziehender

In Veröffentlichungen über soziale Leistungen des Staates an Bedürftige (Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger, …) werden stets nur die Gesamt- und Teilausgaben genannt, die an diese Personenkreise fließen.
Was aber kostet die Verwaltung z. B. eines ALG II-„Falles“ (Hartz IV), z. B. einer/eines Alleinerziehenden, der/die wegen Versorgung minderjähriger Kinder nicht berufstätig sein kann.
Volkswirte sprechen hier von Kostenermittlung in „real terms“, also Ermittlung der gesamten Kosten, der Ausgaben für die Empfänger plus die der notwendigen Verwaltung, die hier für die Gesellschaft entstehen.
Genau genommen müsste noch hinzu gerechnet werden, was der keinen realen Nutzen produzierende Verwalter des Mangels dem Sozialprodukt hinzufügen würde, wäre er für die Produktion realer Güter oder von Privaten nachgefragten Diensten frei.

Da im Falle Hartz IV zwei Institutionen, nämlich teils die BA, teils die Gemeinden, die Prüfung der Hartz IV-Berechtigung und die Bewilligungen erledigen, kann der Verwaltungsaufwand nur indirekt aus plausibel erscheinende Zahlen geschätzt werden.

A) Zahl der Alleinerziehenden

Tabelle: Alleinerziehende (AE) ohne Lebenspartner
in Deutschland nach Geschlecht und Lebensform

-----------------------------------Prozent---abs. Zahlen in Tsd.
geschiedene Mütter-------------------36,5-----------561
ledige Mütter-------------------------28,2-----------434
verheiratet getrennt lebende Mütter---16,1-----------247
verwitwete Mütter---------------------6,4------------98
geschiedene Väter---------------------5,9------------90
verheiratet getrennt lebende Väter-----3,0------------46
ledige Väter---------------------------2,3------------35
verwitwete Väter----------------------1,7------------26

Alleinerziehende ohne
Lebenspartner gesamt----------------100,0---------1.537
Datenquelle: Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes (Stand 11.2004)

Die Zahlen dürften im Jahre 2008 deutlich höher sein, es finden sich in Darstellungen Zahlen zwischen 2,4 und 2,6 Mio., 91 % der AE sind Frauen.

Ein Monitoring des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahre 2008 kommt zu folgenden Relationen:

57 % aller AE waren 2007 erwerbstätig, meist allerdings nur geringfügig (15-30 Std. pro Woche) zu sehr niedrigen Löhnen, 2/3 sind also auf Unterstützung angewiesen, wobei allerdings ein erheblicher Teil als arm eingestuft wird

30 % bestreiten ihren Lebensunterhalt mit ALG 2 (Harz IV).

2 % erhalten ALG 1.

5 % erhalten Unterhalt durch Dritte, weitere 3 % eine Rente, BAFÖG, ...

Gehen wir also von rund 800.000 AE aus, die meist vollständig von Hartz IV leben.

B) Kosten der Prüfung und Bewilligung

Wie hoch könnte nun der öffentliche Verwaltungsaufwand für Prüfung und Bewilligung sein. Hier sind genaue Zahlen mangels Veröffentlichungen schwer zu finden. Für eine grobe Schätzung mögen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen ungefähren Vergleichswert liefern:

Die BA beschäftigte 2008 rd. 106.730 Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter haben sich um ungefähr 4 Mio. Menschen gekümmert, Arbeitslose und teils Hartz IV-Empfänger.

Ein BA-Beschäftigter kümmerte sich im Schnitt also um 37 Personen, 4 Mio. durch 106.730.

Grob geschätzt kostet ein Mitarbeiter der BA wohl mehr als 100.000 Euro im Jahr, Lohn, Büro, Sachkosten, Versicherungen, Altersversorgung, …

Teilt man 100.000 Euro Kosten durch 37 Fälle, so verursacht jeder „Fall“ etwa 2.700 Euro an Kosten pro Jahr.

Die Verwaltungskosten für 800.000 AE belaufen sich damit auf rund 2,16 Mrd. Euro im Jahr, was bei Gesamtausgaben für Hartz IV in Höhe von 21,7 Mrd. € 2008 knapp 10 % der Gesamt ausgaben für Hartz IV entspricht.

Zugegeben, das ist nur eine Schätzung, die aber so nahe an der Realität liegen dürfte, dass man damit durchaus argumentieren kann. Wer die Kosten genau nachweisen kann, wird einen zumindest nicht bloßstellen können.

Übrigens, selbst im öffentlichen Dienst soll es 180.000 mit Hartz IV bezuschusste alleinerziehende Beschäftigte geben, so Focus am 14.03.08. Pikant, oder? Mit Sicherheit käme den Staat ein menschenwürdiger Mindestlohn billiger.

Heinrich Oldenburg (Dipl.-Volkswirt)

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